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BFH 30.03.2011 XI R 30/09, NWB 21/2011 S. 1766

Abgabenordnung | Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ändert sich die einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegende Rechtslage, ist das Finanzamt nicht nach Treu und Glauben gehindert, einen der geänderten Rechtslage entsprechenden erstmaligen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, es sei denn, es hat anderweitig einen Vertrauenstatbestand geschaffen. (2) Das Finanzamt schafft in der Regel nicht dadurch einen Vertrauenstatbestand, dass es nach Änderung der einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegenden Rechtslage einen entsprechenden Hinweis an den Steuerpflichtigen unterlässt.

Anmerkung:

Die sehr lesenswerte Entscheidung lässt einmal mehr erkennen, dass der Steuerpflichtige selbst die Verantwortung dafür trägt, dass er eine ihn ggf. treffende (Umsatz-)Steuerpflicht erkennt...