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Öffentlicher Dienst | Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung zu berücksichtigen
Einer im öffentlichen Dienst tätigen Mutter sind ihre Mutterschutzzeiten auch vor Mai 1990 auf die Wartezeit im Rahmen der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) anzurechnen. Da das Mutterschaftsgeld steuerfrei ist, wurden oft bis Ende 2000 für Mutterschutzzeiten keine Umlagen durch den Arbeitgeber gezahlt; also fanden Zeiten des Mutterschutzes auch bei der Wartezeitberechnung keine Berücksichtigung. Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Mutterschutzzeitraum von 1988. Im Streitfall lehnte die VBL den Anspruch der Klägerin auf Betriebsrente mit der Begründung ab, dass sie insgesamt – unter Ausschluss der drei streitigen Monate im Mutterschutz – nur 59 sog. Umlagemonate (statt der erforderlichen 60) angesammelt und damit...