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Die Bedeutung der verbundenen Unternehmen in Art. 9 OECD-MA
I. Einleitung
Auf dem IFA-Kongress in Sydney befasst sich in diesem Jahr das Seminar G mit einem Thema das, obwohl bedeutungsvoll, bisher einem Dornröschenschlaf anheimgefallen war. Das Fachschrifttum hat sich bisher kaum mit der Bedeutung des Begriffs ”Beteiligung an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital” befasst. Ebenso erläutern weder Art. 9 OECD-MA selbst noch der Kommentar hierzu oder die OECD-Leitlinien zu den Verrechnungspreisen diesen Begriff. Wegen des ständig ansteigenden Geschäftsverkehrs zwischen verbundenen Unternehmen ist es deshalb unumgänglich, auf diesem Gebiet Klarheit zu schaffen.
Der wissenschaftliche Beirat der IFA hat zur Vorbereitung des Seminars G in Sydney eine Outline erarbeitet, die den Panel-Mitgliedern als Leitfaden dient. Diese Outline enthält eine Reihe von Fragen, die der Beantwortung bedürfen. Ausgangspunkt ist dabei, ob Art. 9 OECD-MA aus dem Abkommen heraus auszulegen ist, oder ob bei der Auslegung entsprechend Art. 3 Abs. 2 OECD-MA auf die nationalen Rechtsordnungen zurückgegriffen werden muss. Danach folgen Fragen, die jeweils einzeln auf die Beteiligung an der Geschäftsleitung, an der Kontrolle oder an dem Kapital ausgerichtet sind.
Zum Schluss wi...