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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 4 R 1119/09

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der in einer Anlage zu einem Rentenbescheid enthaltenen Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen handelt es sich nicht um einen (feststellenden) Verwaltungsakt, wenn lediglich die Belehrung über die Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten auf diese Anlage verweist.

Die Hinzuverdienstregelung des § 96a SGB VI ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Zum Auswechseln von Gründen bei einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-83107

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