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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 KR 326/08

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einer atypischen schweren MS-Erkrankung kann im Einzelfall in Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 1 SGB V unter der gebotenen Beachtung der Art. 2 I in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und Art. 2 II 1 GG ein Anspruch auf Versorgung mit intravenösen Immunglobulinen als sogenanntem Off-Label-Use bestehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-83085

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