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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 62/09 KL

Leitsatz

Leitsatz:

1.) Für seine Beschlüsse über besonders förderungswürdige Leistungen vom 27./ und verfügt der erweiterte Bewertungsausschuss über keine gesetzliche Rechtsgrundlage; sie können insbesondere nicht auf § 87b Abs. 4 Satz 2 SGB V gestützt werden.

2.) Die Beschlüsse verstoßen gegen §§ 82 Abs. 2 Satz 1, 85 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 1 Satz 1 und 87a Abs. 3 SGB V einerseits und §§ 87a Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 5, 87b und Abs. 3 Satz 5 SGB V andererseits und stehen damit auch im Widerspruch zu höherrangigem Recht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAD-83083

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