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Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen — Wesen und Zweifelsfragen
Der vorliegende Beitrag behandelt hauptsächlich folgenden Problembereich:
Gibt es neben dem neuen Poolkonzept weiterhin Platz für die alte Konzernumlage nach dem Leistungsaustauschprinzip? Welche Lösungen existieren?
Am hat das BMF die „Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen„ veröffentlicht und die Textziffer 7 der alten Verwaltungsgrundsätze von 1983 aufgehoben. Bis zum Ende des Jahres 2000 sind bestehende Umlageverträge an den neuen Erlass anzupassen, was mit Unsicherheiten verbunden ist. In den alten VGr zu Umlageverträgen wurde zwischen dem Poolkonzept und dem Leistungsaustauschkonzept unterschieden (vgl. Engler, a. a. O., S. 652 ff.). Nach dem Poolkonzept schließen sich mehrere Unternehmen zusammen, um im gemeinsamen Interesse über einen längeren Zeitraum Leistungen zu erbringen oder zu erlangen (vgl. Vögele/Freytag, IStR 2000, S. 249). Solch ein Pool bildet eine Innengesellschaft, ohne eine Mitunternehmerschaft oder Betriebsstätte zu begründen (vgl. Vögele, DB 2000, S. 297). Die Poolmitglieder tragen die entstehenden Aufwendun-S. 36 gen und das unternehmerische Risiko anteilig (vgl. Becker, IWB, F. 3 Gr. 2 S. 879 f.). ...