Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schwerpunkte der Anpassung des OECD-Musters für Steuerabkommen
I. Überblick, rechtliche Tragweite
Das Musterabkommen der OECD (OECD-MA) und sein Kommentar (Komm.) werden seit der Generalrevision von 1994 im Abstand von 2 bis 3 Jahren an die neuere Entwicklung angepasst. Im Folgenden werden Schwerpunkte der am vom Fiskal-Ausschuss beschlossenen Anpassung dargestellt. Dieses „Update 2000„ greift tiefer als die Anpassungen von 1995 und 1997: Die selbständige Arbeit wird durch Streichung des bisherigen Artikels 14 OECD-MA der Regelung für Unternehmensgewinne eingegliedert und deren S. 896 Betriebsstättenprinzip unterstellt. Anwendungsprobleme bei den Personengesellschaften und bei Qualifikationskonflikten werden breitflächig im Wesentlichen durch Auslegung gelöst. Die Auskunftsklausel (Art. 26) wird auf sämtliche — auch von den DBA nicht erfassten — Steuern ausgedehnt. Zu weiteren Einzelheiten und Fundstellen s. die Übersicht 1.
Übersicht 1: Änderungen des OECD-MA und des Kommentars durch das Update 2000
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art. | Gegenstand | Änderungen
des MA-Textes | Änderungen des Kommentars | s.
Ab- schn. |
vor 1 | Allgemeines | – | 29.1.–3, 36.1: Rechtscharakter des Kommentars | I. |
1 | Vom
DBA geschützte Personen | – | 2.–6.7 zur Stellung von Personengesellschaften;
Folgeänderunge... |