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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 230/09

Gesetze: AO § 172

Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide wegen EU-Rechtswidrigkeit des nationalen Umsatzsteuerrechts

Leitsatz

  1. Bestandskräftige USt-Bescheide sind nicht abweichend von den nationalen Vorschriften der AO nach Grundsätzen des europäischen Gemeinschaftsrechts zu ändern.

  2. Die Aufhebung eines rechtswidrigen belastenden bestandskräftigen VA kommt nur in Betracht, wenn sie durch eine nationale Regelung ermöglicht wird. Daher ist ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht änderbar, wenn das nationale Recht hierfür keine Rechtsgrundlage vorsieht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-82890

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