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BFH 09.12.2010 VI R 23/09, BBK 10/2011 S. 462

BAV | Steuerfreiheit von Beitragsanteilen des Arbeitnehmers

Seit 2005 sind Beiträge des Arbeitgebers in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei . Dies gilt, soweit unter anderem die Beiträge im Kalenderjahr 4 % der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht überschreiten .

Beteiligt sich der Arbeitnehmer mit einem Eigenanteil, besteht insofern auch Steuerfreiheit. Darauf wies der BFH in einem aktuellen Urteil hin. Nicht gelten ließ er das Argument des FA, wonach diese Eigenanteile keine Beiträge des Arbeitgebers und demnach nicht vom Wortlaut der Befreiung nach § 3 Nr. 63 EStG erfasst sind.

[i]Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber Entscheidend war vielmehr, dass im Urteilsfall Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ausschließlich der Arbeitgeber war. Eigene steuerpflichtige...