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BFH 03.02.2011 VI R 4/10, BBK 10/2011 S. 460

Lohnsteuer | Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf Arbeitslohn und Zuflusszeitpunkt

Lohnsteuer entsteht grundsätzlich dann, wenn der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt . Eine Ausnahme besteht laut Rechtsprechung für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Ihr Arbeitslohn kann demnach unabhängig von einer Überweisung oder Gutschrift bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit als zugeflossen gelten , denn dieser Personenkreis kann selbst über den Zeitpunkt der Leistung bestimmen.

[i]Aufwand zum Zeitpunkt der Zuflussfiktion Der klargestellt, dass diese Zuflussfiktion nur dann greift, wenn sich der Arbeitslohn auf das Einkommen der Gesellschaft ausgewirkt hat.

Im Urteilsfall verzichtete ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf das ihm laut Arbeitsvertrag zustehende Weihnachtsgeld. Dieses Weihnachtsgeld war bei der Kap...

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