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Gewinnermittlung | Schuldzinsen nicht abzugsfähig bei Übernahme von Verbindlichkeiten einer aufgelösten GmbH
Übernimmt ein Gesellschafter Verbindlichkeiten der aufgelösten GmbH, sind Schuldzinsen aus dem Darlehen nicht zu berücksichtigen, das der Gesellschafter zur Tilgung der Verbindlichkeiten aufgenommen hatte:
weder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb
noch als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 EStG
noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.