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Lohnsteuer | Arbeitgeberveranlassung bei Abfindungen
Nach § 3 Nr. 9 EStG a. F. waren bis 2005 Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses bis zu den Höchstbeträgen steuerfrei. Eine Arbeitgeberveranlassung liegt vor, wenn dieser an einer möglichst schnellen Auflösung des Dienstverhältnisses interessiert war, um nach Übertragung der Geschäftsanteile auf eine neue Gesellschafterin die Durchsetzung einer eigenen Geschäftspolitik mit einem anderen Geschäftsführer vornehmen zu können.
Happe, Steuergestaltung bei Zahlung einer Abfindung an Arbeitnehmer – Fünftelregelung oder Aufspaltung?, BBK 21/2010 S. 1000, NWB BAAAD-54344.
Gemballa, elektronische Arbeitshilfe „Abfindungsrechner”, NWB TAAAD-52180.