Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufspraxis | Widerrechtliche Nutzung eines Stadtplans zur Gestaltung einer Homepage als Urheberrechtsverletzung
Nutzt ein selbständiger Buchhalter oder geprüfter Bilanzbuchhalter einen urheberrechtlich geschützten Stadtplan auf seiner Homepage, ohne hierfür Lizenzgebühren zu zahlen, reicht es nicht, wenn er den direkten Link zu seiner Homepage löscht, die Karte aber noch auf seinem Server hinterlegt ist. Denn ein Dritter kann die Karte z. B. über eine Suchmaschine finden. Der Betreiber der Homepage ist daher schadenersatzpflichtig, wie jüngst das Amtsgericht München entschied.
von Schubert, Berufsrecht selbständiger (Bilanz-) Buchhalter – Teil 3: Tipps bei Abmahnungen – Wegweiser zur Vermeidung von Abmahnungen und Haftungsrisiken, BBK 2/2010 S. 56, NWB TAAAD-34989.