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Keine Bedeutung der jüngeren Fassung des Kommentars des OECD-Steuerausschusses für die Interpretation älterer Doppelbesteuerungsabkommen
I. Stand der Diskussion
Der OECD-Steuerausschuß gibt seit 1992 das OECD-MA und den dazu gehörigen Kommentar in Form einer Loseblatt-Sammlung heraus. Diese Vorgangsweise soll häufigere Änderungen des Musterabkommens und des Kommentars erleichtern. In den Jahren 1994 und 1995 wurden auch bereits Änderungen vorgenommen (vgl. dazu die Beiträge in M. Lang/Loukota/Lüthi, a. a. O.). Diese neue Praxis hat die Frage aufgeworfen, wieweit die im Musterabkommen und im Kommentar erfolgten Änderungen auch für die Interpretation älterer DBA Bedeutung haben. Der OECD-Steuerausschuß hat in der Einleitung zum Kommentar (Rz. 35) dazu selbst Stellung genommen: ”Dabei ist klar, daß Änderungen der Artikel des Musterabkommens und die ausschließlich damit zusammenhängenden Änderungen des Kommentars die Auslegung und Anwendung früher abgeschlossener Abkommen nicht berühren, soweit die Regelungen dieser Abkommen inhaltliche Abweichungen von den geänderten Artikeln enthalten. Andere Änderungen oder Einfügungen in dem Kommentar sollten dagegen bei der Auslegung und Anwendung der früheren Abkommen herangezogen werden, da sie den übereinstimmenden Willen der Mitgliedstaaten der OECD in bezug auf die angemessene Aus...