Zur Zurechnung der Kenntnis einer Behörde bei § 82 InsO - Mustereinspruch
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1. Ist das Finanzamt verpflichtet,
die zur Insolvenzmasse gehörenden Steuererstattungen, die an den
Insolvenzschuldner gezahlt wurden, erneut an den Insolvenzverwalter auszuzahlen
oder sind diese Leistungen bereits gemäß
§ 80 Abs. 1 InsO in
den Verfügungsbereich des Insolvenzverwalters gelangt?
2.
Besteht die einmal erlangte Kenntnis einer (anderen) Finanzbehörde über die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach einem Wechsel der örtlichen
Zuständigkeit weiterhin, und wenn ja unter welchen Voraussetzungen? - Tritt
eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kenntnis von der Insolvenzeröffnung auch
bei einem länderübergreifenden Wechsel in der örtlichen Zuständigkeit ein?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
BAAAD-82824