Arbeitshilfe - Stand: 16.05.2012

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung/Angabe des Bestimmungsortes im Versendungsnachweis - Mustereinspruch

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Beleg- und Buchnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen:
1. Muss der Verbringungsnachweis sowohl den Mitgliedstaat, in den der gelieferte Gegenstand befördert werden soll, als auch den dort belegenen Bestimmungsort enthalten oder kann die fehlende Ortsangabe durch einen Verweis auf die Rechnungsadresse ersetzt werden?
2. Ist aufgrund einer in deutsch abgefassten Abholvollmacht anzunehmen, dass der Abholer als Vertreter gehandelt hat und der ausländische Vollmachtgeber, dessen USt-IdNr. verwendet wurde, Vertragspartner ist?
3. Muss der inländische Unternehmer über eine qualifizierte Abfrage hinaus Erkundigungen über die Unternehmereigenschaft seines Vertragspartners einholen? Kann er sich auf den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG berufen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
IAAAD-82813