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Beitragsberechnung für freiwillig krankenversicherte Selbständige
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-82731 Die gesetzliche Krankenversicherung kennt nicht nur die Pflichtversicherung (z. B. für Arbeitnehmer), sondern auch die freiwillige Versicherung. Selbständig tätige Personen können hier ihre frühere Pflichtversicherung fortsetzen. Allerdings ist dabei fraglich, aus welchen Bemessungsgrundlagen die Beiträge berechnet werden.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
Grundsätze und Rechtsgrundlagen
[i]Gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird berücksichtigtDas Gesetz fordert, dass die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten bei der Beitragsbelastung berücksichtigt wird. Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind (§ 240 Abs. 1, 2 SGB V).
[i]Konkretisierung durch den GKV-SpitzenverbandEinzelheiten hat der Spitzenverbund Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) in einheitlichen Grundsätzen auf der Grundlage von § 240 Abs. 1 SGB V festgelegt. Diese „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler” vom , inzwischen in der Fassung vom , sind für die Krankenkassen die verbindliche Richtschnur bei der Einstufung von Einnahmen als beitragspflichtig od...