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BVerfG 20.04.2011 1 BvR 1811/08, NWB 20/2011 S. 1688

Sozialrecht | Stichtagsregelung für Elterngeld ist verfassungsgemäß

Die Umstellung der Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) auf solche nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) durch eine Stichtagsregelung, die für den Anspruch auf Elterngeld auf die Geburt bzw. Adoption des Kindes nach dem 31. 12. 2006 abstellt (§ 27 Abs. 1 BEEG), ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden dagegen nicht zur Entscheidung [i]infoCenter Erziehungsgeld/Elterngeld und Elternzeit NWB DAAAB-44664 angenommen. Besser verdienende Eltern, für die die Neuregelung günstiger wäre, haben damit endgültig keinen Zugang zum Elterngeld, auch wenn die Geburt ihres Kindes kurz vor Mitternacht des letzten Geltungstags der alten Regelung lag.