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Erwerb von Grundstücken durch Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Schnittstellen von materiellem Recht und Grundbuch-Verfahrensrecht
Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die als Erwerber von Grundbesitz die Eintragung im Grundbuch anstreben, werden hinsichtlich ihrer Existenz, ihrer Vertretung und ihres Gesellschafterbestands mit sehr unterschiedlichen Nachweisanforderungen durch die Grundbuchämter konfrontiert. Die bundesweit nicht einheitlichen Verfahrensweisen lösen in der Gestaltungspraxis Unsicherheit aus. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung von Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung der letzten Jahre nach und gibt Hinweise, wie der Grundstückserwerb zumindest rechtssicherer gestaltet werden kann.NWB EAAAD-85963
I. Entwicklung der Rechtsprechung
1. Die GbR bis zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit
[i]Keine Rechtsfähigkeit der GbR bis 2001Der Erwerb von Grundstücken durch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) stellte die Grundbuchpraxis lange vor keine größeren Probleme. Noch bis vor etwa zehn Jahren entsprach es der h. M., dass die GbR nicht rechtsfähig und damit auch nicht grundbuchfähig sei (so noch Palandt/Thomas, BGB, 56. Aufl. 1997, § 705, Rn. 2, 17; , NJW 1981 S. 1213).
[i]Immobilieneigentum der Gesellschafter aber als GesamthandDies bedeutete freilich nicht, dass eine GbR keine Grundstücke erwerben konnte. A...