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§ 22 Leistungen an Arbeitnehmer, Altersversorgung
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 19 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
Einen Überblick über die diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelung enthalten Rz 98 ff.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1Zielsetzung von IAS 19 ist die realistische und zutreffende Berücksichtigung von Leistungen für Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis (employee benefits), in erster Linie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Jahresabschluss des verpflichteten Arbeitgeberunternehmens (IAS objective). Pensionsrückstellungen sind daher unter IFRS i. d. R. deutlich höher als unter EStG und „altem HGB” (d. h. vor BilMoG). Als Ausnahmen hiervon können statische Zusagen (Rz 25) oder auch neuere beitragsorientierte Leistungszusagen mit nicht dienstzeitproportionaler Unverfallbarkeitsgestaltung gem. § 2 Abs. 5a BetrAVG gelten. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) führt die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach HGB näher an diejenige gem. IAS 19 heran.
2Der Regelungsinhalt von IAS 19 lässt sich wie folgt systematisieren:
Die Abbildung der Altersversorgungsverpflichtungen im IFRS-Jahresabschluss steht im Mittelpunkt unserer Kommentierung (