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FG Köln Urteil v. - 9 K 286/06 EFG 2011 S. 1322 Nr. 15

Gesetze: DBA/Spanien Art 5 Abs 1 DBA/Spanien Art 6 Abs 1 DBA/Spanien Art 7 Abs 1 DBA/Spanien Art 23 Abs 1 b) ee) DBA/Spanien Art 3 Abs 2

Doppelbesteuerungsabkommen Spanien:

Spanische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, abkommensrechtlicher Begriff der Betriebsstätte sowie des Unternehmens

Leitsatz

1) Der Begriff der Betriebsstätte in Art. 5 Abs. 1 DBA/Spanien hat nicht nur Bedeutung für (gewerbliche) Unternehmensgewinne i.S.v. Art. 7 Abs. 1 DBA/Spanien (gegen BStBl. I 1982, 372), vielmehr können auch land- und forstwirtschaftliche Einrichtungen und zugehöriger Grund und Boden eine solche Betriebsstätte darstellen.

2) Auch land- und forstwirtschaftliche Einrichtungen und zugehöriger Grund und Boden können als Unternehmen i.S.v. Art. 7 Abs. 1 DBA/Spanien angesehen werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1322 Nr. 15
EStB 2011 S. 415 Nr. 11
IWB-KN Nr. -1 (Spanische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft)
QAAAD-82375

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