Steuerfreie Abfindungen für die Auflösung eines Dienstverhältnisses
Gewerblicher Grundstückshandel bei gescheiterter Verwertung eines Grundstücks
Veräußerung von Rechten aus einem Mietvertrag und einer Option
Leitsatz
1. Nach § 3 Nr. 9 EStG sind Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses bis zu
den Höchstbeträgen steuerfrei.
2. Die Auflösung des Dienstverhältnisses ist vom Arbeitgeber veranlasst, wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung
gesetzt hat.
3. Steht aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist,
ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen, ist ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann zu bejahen, wenn weniger als vier
Objekte veräußert werden oder die geplante Verwertung komplett scheitert.
4. Der Tatbestand des §§ 22 Nr. 3 EStG ist nicht erfüllt, wenn sich die Übertragung von Rechten als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher
Vorgang im privaten Bereich darstellt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2011 S. 464 DStRE 2012 S. 404 Nr. 7 Ubg 2012 S. 347 Nr. 5 IAAAD-82356
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