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BFH 22.12.2010 I R 84/09, StuB 9/2011 S. 358

Zurechnung der Einkünfte einer liechtensteinischen Stiftung nach § 15 AStG

(1) Die Zurechnung des Einkommens nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F. setzt voraus, dass die ausländische Stiftung eigene Einkünfte erzielt. Dies ist nicht der Fall, wenn die betreffenden Einkünfte unmittelbar dem Stifter zuzurechnen sind. (2) Gegen die Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F. bestehen keine unionsrechtlichen Bedenken (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F.; Art. 31, Art. 40 EWR-Abkommen). NWB HAAAD-81059

Praxishinweise

Vermögen und Einkommen einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz im Ausland hat, werden nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugsberechtigt oder anfallsberechtigt sind, entsprechend ihrem Anteil zugerechnet. Das Urteil des BFH erging zum Streitjahr 1998. Zwisch...