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Einkommen-/Lohnsteuer | Zeitlich unbegrenzter Abzug von Verpflegungsmehraufwand bei Fahrtätigkeit
Die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG) findet bei einer Fahrtätigkeit keine Anwendung ( Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5, § 9 Abs. 5 EStG).
Damit gibt der BFH die im Urteil vom – VI R 30/05 (Kurzinfo StuB 2006 S. 283) vertretene gegenteilige Auffassung wieder auf. Die Arbeitgeber von Arbeitnehmern, die eine Fahrtätigkeit ausüben, dürfen also ihren Arbeitnehmern zeitlich unbeschränkt im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen Verpflegungsmehraufwand steuerfrei erstatten. Im Urteilsfall etwa ist der von einer Reederei angestellte technische Offizier häufiger länger als drei Monate an Bord eines zum Fischfang in der Hochseefischerei eingesetzten Motorschiffs. Die Dreimonatsfrist für d...