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Ermittlung des Einkommens und des Reservepolsters einer partiell steuerpflichtigen Unterstützungskasse in der Rechtsform einer GmbH
(1) Bei der Ermittlung des
Einkommens einer partiell steuerpflichtigen Unterstützungskasse in der
Rechtsform einer GmbH sind
a) die
Kassenleistungen an die begünstigten Arbeitnehmer des Trägerunternehmens
abziehbare Betriebsausgaben und
b) die geleisteten
Gewerbesteuern – soweit abziehbar – nur anteilig in
Bezug auf den steuerpflichtigen Teil des Einkommens als Betriebsausgaben zu
berücksichtigen.
(2)
Bei der Berechnung des Reservepolsters einer Unterstützungskasse nach der
sog. Pauschalmethode des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 3 EStG
1997 sind nur jene Leistungsanwärter einzubeziehen, denen schriftlich
Versorgungsleistungen zugesagt worden sind (Bezug: § 5 Abs. 1 Nr. 3
Buchst. e, § 6 Abs. 5 Satz 1, § 10 Nr. 1 KStG 1999; § 4d Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997; § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995; § 3
Nr. 9 GewStG).
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sind u. a. rechtsfähige Unterstützungskassen in der Rechtsform einer Kapita...