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VGH 18.05.2010 12 S 1112/09, NWB 19/2011 S. 1602

Bankrecht | Vermögensinhaberschaft über Sparkonto

Grundsätzlich gilt zwar als Inhaber eines Sparkontos derjenige, der gemäß der Vereinbarung mit der Bank Kontoinhaber werden soll. Wird aber von einem nahen Angehörigen ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes angelegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, ist hieraus im Regelfall zu schließen, dass der Zuwendende sich insoweit die Verfügung über das [i]BVerwG, Urteil v. 4. 9. 2008 - 5 C 12/08 NWB TAAAD-00148 Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will. Er bleibt damit alleiniger Inhaber der in dem Sparbuch verbrieften Forderung. Diese Vermögenszuordnung gilt uneingeschränkt auch für das Ausbildungsförderungsrecht.