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BMF 02.05.2011 IV D 2 - S 7104/11/10001, NWB 19/2011 S. 1596

Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

Mit Urteil v. - XI R 14/09 NWB ZAAAD-52421 hat der BFH entschieden, dass die Tätigkeit eines geschäftsführenden Komplementärs einer Kommanditgesellschaft umsatzsteuerrechtlich nicht selbständig ausgeübt werden kann. Mit wird Abschn. 2.2 Abs. 2 Satz 3 des UStAE wie folgt gefasst: „Zur Nichtselbständigkeit des Gesellschafters einer Personengesellschaft bei der Wahrnehmung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen vgl. BFH XI R 14/09.” Das Beispiel 1 in Abschn. 2.2 Abs. 2 UStAE wird gestrichen. Beispiel 1 des (BStBl 2007 I S. 503) ist nicht mehr anzuwenden. Für vor dem ausgeführte Umsätze wird es nicht beanstandet, wenn die Tätigkeit eines Gesellschafters einer Personengesellschaft trotz eines gesellschaftsvertraglich vereinbarten Weisungsrechts der Gesellschaft als selbständig i. S. des...