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OLG Düsseldorf Beschluss v. - I-24 U 97/10

Leitsatz

Leitsatz:

Die Regelung des § 19 Abs. 6 SGB XII, wonach mit dem Tod des Berechtigten Ansprüche auf Leistungen für Einrichtungen oder auf Pflegegeld auf denjenigen übergehen, der die Leistung erbracht oder die Pflege geleistet hat, führt nicht dazu, dass Ansprüche des hilfeleistenden Dritten gegen die Erben untergehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
VAAAD-82129

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