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IWB Nr. 22 vom Seite 1103 Fach 5 Türkei Gr. 2 Seite 96

Die Erbschaftsteuer in der Türkei

von Dipl.-Volkswirt Nebi Kesen, Steuerberater, Hamburg

Die Erbschaftsteuer wurde in der Türkei im Jahr 1951 eingeführt. Rechtsgrundlage der Erbschaftsteuer ist das Gesetz Nr. 7338 v. (Veraset ve Intikal Vergisi Kanunu, VVK, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz). Im ersten Teil des türkischen Erbschaftsteuergesetzes, das knapp, übersichtlich und systematisch gegliedert ist, werden Gegenstand der Steuer, einige Begriffe wie z. B. Person oder Gegenstände (Erwerb) und Steuerbefreiungen sowie Ausnahmen bestimmt. Steuerpflicht, Zuständigkeit und Abgabe von Steuererklärungen werden im zweiten Teil des Gesetzes geregelt. Der dritte Teil beinhaltet u. a. die Bemessungsgrundlage, Nachlassverbindlichkeiten, Steuerfestsetzungen und Steuersätze. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit von Sicherheiten zur Sicherstellung von Steuern durch die Bestimmungen im vierten Teil festgelegt. Die Fälligkeit der Erbschaftsteuer wird ebenfalls in diesem Teil geregelt. Der fünfte Teil des türkischen Erbschaftsteuergesetzes umfasst besondere Fälle wie das Erscheinen von als verschollen erklärten Erben, Festlegung der Erbschaft durch Gerichtsbeschluss und Feststellung der Inhalte von Schließfächern bei den Banken.

I. Steuerpflicht

Das türkische Erbschaftsteuergesetz unterscheidet nicht d...