Fallsammlung Internationales Steuerrecht
9. Aufl. 2011
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Abschnitt 4: Erbschaftsteuergesetz
Fall 58 – Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer (§ 21 ErbStG)
Rosa Rot wird kraft Testaments Alleinerbin ihrer am verstorbenen Tante Beate Blau, die bis zu ihrem Tode in Hamburg ansässig war. Zum Nachlass gehört u. a. ein Konto bei der X-Bank im benachbarten Nicht-DBA-Ausland in Höhe von umgerechnet 500 000 €, sowie ein Konto bei der Dresdner Bank Filiale Berlin von 150 000 €. In der beim zuständigen deutschen Finanzamt eingereichten Erbschaftsteuererklärung beantragt RR die Anrechnung der im Nicht-DBA-Ausland erhobenen Erbschaftsteuer in Höhe von 32 500 €; der Besteuerung waren sowohl die im Ausland als auch die im Inland befindlichen Vermögensteile unterworfen worden. Im Rahmen der Erbschaftsteuer-Veranlagung lehnt das FA eine Anrechnung der ausländischen Erbanfallsteuer ab.
Frage
Hat das FA die Anrechnung der Erbschaftsteuer zu Recht abgelehnt?
Lehrbuch Internationales Steuerrecht, Abschn. 2. II. 7. e)
Eine Anrechnung der gezahlten ausländischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer ist gemäß § 21 ErbStG grundsätzlich möglich, sofern es sich um eine...