Fallsammlung Internationales Steuerrecht
9. Aufl. 2011
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Abschnitt 1: Abgabenordnung
Fall 1 – Wohnsitz natürlicher Personen (§ 8 AO)
Max Mustermann (MaMu) ist seit Januar 2010 für seinen inländischen Arbeitgeber in dessen Vertretung in Barcelona/Spanien nichtselbständig tätig. Er hat in einem Vorort von Barcelona eine Wohnung gemietet und lebt dort zusammen mit seiner Frau. Die vollständig eingerichtete Wohnung in Deutschland im eigenen Einfamilienhaus behalten sie bei. Die Eheleute halten sich in ihrer inländischen Wohnung zwischen drei und acht Wochen jährlich auf.
Frage
Haben die Eheleute einen Wohnsitz in der Bundesrepublik inne?
Lehrbuch Internationales Steuerrecht, Abschn. 1. IV. 2.
Die Frage, ob eine natürliche Person im Inland einen Wohnsitz hat, beurteilt sich nach § 8 AO. Danach kommt es darauf an, ob die betroffene Person im Inland eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Jeder Steuerpflichtige kann mehrere Wohnungen und mehrere Wohnsitze im Sinne des § 8 AO haben. Diese können im In- und/oder im Ausland gelegen sein. Ein Wohnsitz im Sinne des § 8 AO setzt nicht voraus, dass der Steuerpflic...