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Neue Dokumentationsvorschriften für die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise in Portugal
Das portugiesische Finanzministerium hat am eine Überarbeitung des portugiesischen Körperschaftsteuergesetzes veröffentlicht. Die neuen gesetzlichen Regelungen befassen sich unter anderem mit einer ausführlichen Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes im portugiesischen Recht. Dabei wurden Art. 9 und Art. 7 OECD-MA im nationalen Recht Portugals deutlicher verankert. Zudem soll die gesetzliche Vorschrift den Kreis der verbundenen Unternehmen, die Gegenstand der Bestimmungen sein sollen, gegenüber der ursprünglichen Fassung wesentlich erweitern. Schließlich wurden dem Steuerpflichtigen im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung Dokumentationspflichten auferlegt. Die gesetzlichen Regelungen traten am in Kraft (vgl. Kroppen/Eigelshoven, IWB 2001, S. 171 f.).
Mit Einführung der neuen gesetzlichen Vorschriften hat die portugiesische Regierung gleichzeitig verkündet, dass die Grundsätze in einer Verwaltungsanweisung näher konkretisiert würden. Am hat die portugiesische Finanzverwaltung (Direco Geral dos Impostos) nunmehr die gesetzlichen Bestimmungen durch Richtlinien konkretisiert. Die Finanzverwaltung setzt sich damit erstmalig detailliert mit dem Fremdvergleichsgrundsatz auseinander. Bisher wurde dem Thema Verrechnungspreise keine...