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IWB Nr. 7 vom Seite 355 Fach 5 Portugal Gr. 2 Seite 78

Übersicht über die direkten Steuern Portugals

von Dr. Dieter Kischel, Brüssel

I. Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares — IRS)

1. Subjektive Steuerpflicht

Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal haben, sind mit ihrem Welteinkommen in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht wird begründet, wenn der Steuerpflichtige sich länger als 183 Tage im Jahr im Inland aufhält. Sie wird vermutet, wenn der Steuerpflichtige zum Stichtag des 31. Dezember eines Jahres eine Wohnung im Inland unterhält, die den Schluss zulässt, dass er dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wenn das Oberhaupt einer Familie steuerlich in Portugal ansässig ist, werden andere Familienangehörige ebenfalls als in Portugal ansässig betrachtet. Die mögliche Konsequenz der Doppelansässigkeit der Familienangehörigen wird üblicherweise durch die vorhandenen DBA gelöst.

Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind mit bestimmten Inlandseinkünften beschränkt steuerpflichtig. Hierzu gehören insbesondere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Arbeit, einer im Inland gelegenen Betriebsstätte, ...