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BBK 9/2011 S. 403

Gesetzgebung | Reverse-Charge-Verfahren bei Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ab Juli 2011

[i]ReformRadar auf www.nwb.de Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG gilt ab Juli 2011 auch für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen. Dies beschloss der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung am ; der Bundesrat soll auf seiner Sitzung Ende Mai dieser Änderung durch das „Sechste Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen” zustimmen . Ziel der Regelung ist es, Umsatzsteuerbetrug besser zu bekämpfen und so einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zu verringern. Voraussetzung für eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft ist eine Umsatzhöhe von mehr als 5.000 €.

Hinweis:

[i]Umstellung von ERP-SystemenDie DIHK wies in ihrer Steuerinfo für April 2011 darauf hin, dass den Händlern nur wenige Wochen bleiben, ihre ERP-Systeme umzustellen, und deshalb die Zeit drängt, entspre...