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NWB direkt Nr. 18 vom Seite 521

„Retten statt ruinieren”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-direkt-redaktion@nwb.de

Wenn die Ausnahme zur Regel wird,

dann gibt es auf dem Weg dahin einiges zu klären. Das gilt auch für den vom VI. Senat des Bundesfinanzhofs vollzogenen Rechtsprechungswandel im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen. Entgegen seiner früheren Rechtsansicht begreift der VI. Senat den Tatbestand der außergewöhnlichen Belastungen nicht mehr als Billigkeitsregelung, sondern als Steuerermäßigung, auf die der Steuerpflichtige – ungeachtet der unbestimmten Rechtsbegriffe – einen Rechtsanspruch hat (s. Kanzler, Gast-Editorial zu NWB direkt 4/2011). In der Literatur führte seine Ende des Jahres 2009 veröffentlichte Entscheidung, wonach Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn sie so stark unter dem Gebot der Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwerts in den Hintergrund tritt, zu einigen Spekulationen. Dem Sachverhalt der damaligen Entscheidung geschuldet, ging man als Voraussetzung von einem unvorhersehbaren Ereignis, der Erforderlichkeit schnellen Handelns und unzumutbaren Handlungsalternativen aus. Dass all dies nicht erforderlich ist, konnte der Bun...