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BFH 22.12.2010 I R 84/09, NWB 18/2011 S. 1516

Außensteuerrecht | Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Zurechnung des Einkommens nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F. setzt voraus, dass die ausländische Stiftung eigene Einkünfte erzielt. Dies ist nicht der Fall, wenn die betreffenden Einkünfte unmittelbar dem Stifter zuzurechnen sind. (2) Gegen eine Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F. bestehen keine unionsrechtlichen Bedenken.