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Einkommensteuer | Geringes Vermögen i. S. des § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG
Der entschieden, dass ein angemessenes Hausgrundstück i. S. des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII unabhängig von der im Sozialrecht geltenden Verschonungsregelung bei der Ermittlung des eigenen Vermögens eines Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen sei. Nach der bisherigen Verwaltungsauffassung (vgl. R 33a.1 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 EStR 2008) ist das nicht vorgesehen. Das Urteil ist inzwischen im BStBl 2011 II S. 267 veröffentlicht worden. Die bisherige, für den Steuerpflichtigen vorteilhafte Verwaltungsauffassung der o. a. Richtlinie soll – nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung – zunächst weiter angewandt werden.