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IWB Nr. 1 vom Seite 23 Fach 5 Litauen Gr. 2 Seite 6

Die Besteuerung in Litauen

von Dr. Wolfgang Boochs, Willich und Igoris Krzeèckovskis, Vilnius

I. Allgemeines

1. Allgemeine Bestimmungen

Die grundlegenden Begriffe und Regeln des litauischen Steuerrechtes sind im Steuerverwaltungsgesetz v. (Valstybes Zinios 1995 Nr. 61, Pos. 1525, i. d. F. v. Nr. VIII-1559) geregelt. Außerdem enthält das Gesetz eine Aufzählung der litauischen Steuern, der Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Steuerverwaltung sowie Regelungen zum Verfahren der Berechnung und der Abführung der Steuern.

Art. 5 enthält eine Aufzählung der Steuerarten. Im Einzelnen gehören hierzu:

  • Mehrwertsteuer

  • Akzise

  • Einkommensteuer natürlicher Personen

  • Gewinnsteuer juristischer Personen

  • Steuer auf unbewegliches Vermögen von Unternehmen und Organisationen

  • Bodensteuer

  • Steuer auf staatliche Naturvorräte

  • Steuer auf Öl- und Gasvorräte

  • Umweltverschmutzungssteuer

  • Konsularabgabe

  • Stempelabgabe

  • Marktplatzabgabe

  • Abgabe auf Veräußerungserlöse nach dem Gesetz über den Wegefonds

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • Krankenversicherungspflichtbeiträge

  • Steuer auf die Pacht von Wasservorräten des staatlichen Bodens und des staatlichen Wasserfonds.

Für die Festsetzung, Erhebung und Verwaltung der Steuern sind die staatlichen Steuerverwaltungsbehörden zuständig. Die Tätigkeit der Steuerverwaltung wird von...