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NWB Nr. 18 vom Seite 1543

Das neue Sanierungsmodell der reformierten Insolvenzordnung

Neue Beratungsfelder frühzeitig besetzen

Professor Dr. Harald Ehlers

Im Fokus der anstehenden Insolvenzrechtsreform steht, frühzeitige Insolvenzanträge bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit zu belohnen und die Eigenverwaltung zu stärken, insbesondere bei Koppelung an ein Sanierungskonzept. Dieses neuartige Sanierungsmodell hat sich bereits in Österreich bewährt. Allerdings ist der nicht regulierte Markt für potenzielle Sanierungsberater aufgrund einer unübersichtlichen Schar von Anbietern eng. Eine Befragung von Insolvenzverwaltern durch das Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim (ZIS) hat beispielsweise 2009 festgestellt, dass Unternehmensleitungen immer früher einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zur Sanierungsberatung einschalten. Verteilungskämpfe drohen. Darum sollte dieses neue Beratungsfeld vom Steuerberater als berufstypischsten Begleiter von kleineren und mittleren Unternehmen frühzeitig besetzt werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Das neue gesetzliche Sanierungsangebot

1. Ziel des Verfahrens

Der [i]Drei Bausteine für das neuartige Sanierungs-modellGesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), der am vom Bundeskabinett beschlossen wurde und nach ...