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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 147

Ausländische Betriebsstättenverluste bei Finalität abzugsfähig

BFH konkretisiert Abzugsvoraussetzungen

Jens Intemann

Die Rechtsprechung des EuGH hat immer häufiger Auswirkungen auf die inländische Besteuerung im Ertragsteuerrecht. Dies gilt auch für die steuerliche Behandlung von Verlusten, die von einem inländischen Unternehmen durch eine Betriebsstätte im Ausland erlitten werden. Lange Zeit wurden Verluste einer ausländischen Betriebsstätte nicht bei der Besteuerung des inländischen Stammhauses berücksichtigt, wenn das Besteuerungsrecht für die Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte dem Betriebsstättenstaat zugewiesen war. Diesen Grundsatz hält der EuGH zwar für europarechtskonform, schränkt ihn aber dahingehend ein, dass Verluste, die im Betriebsstättenstaat endgültig nicht mehr genutzt werden können (sog. finale Verluste), bei der Besteuerung des inländischen Stammhauses zu berücksichtigen sind. Nunmehr ist eine heftige Kontroverse zwischen dem BFH und der Finanzverwaltung ausgebrochen, unter welchen Voraussetzungen solche finalen Verluste vorliegen, die der deutsche Fiskus steuermindernd zu berücksichtigen hat. Während der BFH den inländischen Abzug von Verlusten zulässt, wenn die Betriebsstät...