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BFH  - XI R 45/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 1999 § 4 Nr 16 Buchst d, BSHG § 68 Abs 1, UStG 1999 § 4 Nr 18, RL 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g

Rechtsfrage

1. Müssen bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG mindestens 40 % der Leistungen im vorangegangenen Kalenderjahr den in § 68 Abs. 1 BSHG genannten Personen zugute gekommen sein? - Können die Voraussetzungen des § 68 Abs. 1 BSHG durch Aussagen der behandelnden Ärzte nachgewiesen werden oder ist dieser Nachweis nur durch Zuerkennung einer Pflegestufe (1 bis 3) möglich?

2. Kann sich der Betreiber eines Altenwohnheims mit Erfolg auf die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG berufen, wenn seine im Wesentlichen gleichen Pflegeleistungen nach Anschluss an einen Wohlfahrtsverband gemäß § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei sind?

Nach Entscheidung des EuGH durch wird das Verfahren fortgeführt.

Gemeinschaftsrecht; Nachweis; Pflegeleistungen; Seniorenwohnanlage; Steuerbefreiung

Fundstelle(n):
RAAAD-81517

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