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BFH  - IV R 10/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 5a Abs 4, GewStG § 9 Nr 3, GewStG § 7 Satz 3

Rechtsfrage

Gehört zum Gewerbeertrag einer Schifffahrtsgesellschaft auch der Gewinn aus der Auflösung eines Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG? - Schließt der Wortlaut des § 7 Satz 3 GewStG die Anwendung von Kürzungsvorschriften (hier § 9 Nr. 3 GewStG) im Falle der Gewinnermittlung nach der Tonnage gemäß § 5a EStG aus?

Auflösung; Gewerbeertrag; Kürzung; Stille Reserven; Tonnagebesteuerung; Unterschiedsbetrag

Fundstelle(n):
VAAAD-81491

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