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Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Künstlern im Vereinigten Königreich
I. Allgemeine Regelungen
Das System der Besteuerung der beschränkt stpfl. Künstler ist in Sec. 555-558 ICTA 1988 und in den Income Tax Regulations aus 1987 verankert. Der Bruttoquellensteuersatz betrug seinerzeit 25 % der Einnahmen und wurde zwischenzeitlich auf 23 % gesenkt. Für das Besteuerungsverfahren wurde eine spezialisierte Steuerbehörde geschaffen. Die Anschrift lautet: Foreign Entertainers Unit (FEU), Special Compliance Office Birmingham, 2nd Floor, Royal House, Prince's Gate Building, 2-6 Homer Road, Solihull, West Midlands B91 3WG.
Diese Steuerbehörde hat besondere Erfahrungen im Zusammenhang mit der Entertainment Industrie gesammelt.
1. Abzugsverfahren im Allgemeinen
Das System der Steuerhebung gilt für jeden Vergütungsschuldner in einer Kette von Personen, wenn das Entgelt für den Auftritt eines nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Künstlers gezahlt wird. Demnach sind zum Steuereinbehalt jeweils sowohl die Vorverkaufsstelle, der Tournee- und auch der örtliche Veranstalter verpflichtet. Dem Steuerabzug unterliegen jedwede Zahlungen in Form von Bargeld, Schecks usw.; interessanterweise werden auch gezahlte Darlehen als abzugspflichtige Einnahmen angesehen. Der Steuerab...