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La Taxe Professionelle – Die französische Gewerbesteuer
I. Allgemeines
Die französische Gewerbesteuer, die insbesondere bei kapitalintensiven Unternehmen zu einer hohen Belastung führen kann, wird als kompliziert und kaum noch überschaubares Gesetzeswerk angesehen. Der Autor möchte denjenigen, die eine erste Orientierung suchen, einen Überblick über die wesentlichen Eckdaten geben.
Die französische Gewerbesteuer ist zwar, wie in Deutschland, als Betriebsausgabe abziehbar; sie ist aber eine weitgehend gewinnunabhängige Steuer, die sich nach dem Mietwert des Bruttosachanlagevermögens einerseits und (bis einschließlich 2002) an den Lohn- und Gehaltssummen andererseits bemisst. In den vergangenen Jahren sind allerdings Obergrenzen eingeführt worden, die sich direkt an der Ertragskraft des Gewerbesteuerpflichtigen bemessen. Eine an der Wertschöpfung orientierte Deckelung begrenzt auf diese Weise den Höchstbetrag der Gewerbesteuer.
II. Steuerpflicht
Der französischen Gewerbesteuer unterliegen sämtliche natürliche und juristische Personen, die nachhaltig einer selbständigen beruflichen Tätigkeit nachgehen (Art. 1447 Abs. 1 CGI). Sie betrifft also abweichend vom deutschen Recht auch andere als Gewerbetreibende, insbesondere auch Freiberufler. Landw...