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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 04 | Umsatzsteuer: Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Nach einer Verfügung der OFD Niedersachsen prüft eine Arbeitsgruppe, welche Notwendigkeiten und Möglichkeiten bestehen, die Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und des BFH an die Vorgaben des Unionsrechts anzupassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können abwarten oder sich auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung berufen. In diesem Fall wendet die Finanzverwaltung die BFH-Urteile an.

Auch die nächste Verwaltungsanweisung ist zur Umsatzsteuer ergangen. Hintergrund ist die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Wie die Oberfinanzdirektion Niedersachsen mitteilt, werden die aktuell ergangenen BFH-Urteile zurzeit nicht amtlich veröffentlicht. Eine Arbeitsgruppe prüft: Welche Notwendigkeiten und Möglichkeiten bestehen, die Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand an die Vorgaben des Unionsrechts anzupassen? Die Antwort auf diese Frage ist insbesondere für Städte und Gemeinden von großer praktischer Bedeutung.

Nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz erbringt eine juristische Person des öffentl...