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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 02-03 | Umsatzsteuer: Kein rückwirkender Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigung

Nach einem aktuellen Erlass des FinMin Brandenburg kann der Vorsteuerabzug im Fall der Rechnungsberichtigung nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung vorgenommen werden. Der Vorsteuerabzug ist vielmehr erst im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung möglich. Wir informieren Sie über die Hintergründe (insb. die EuGH-Entscheidung „Pannon Gép Centrum”) und geben Handlungsempfehlungen.

Track 02 | Finanzverwaltung lehnt Rückwirkung ab

Wie der Zufall es will, stehen diesmal umsatzsteuerliche Themen besonders im Fokus. In unserer Rubrik „Aktuelle Urteile” stellen wir Ihnen später die drei Grundsatzentscheidungen des Bundesfinanzhofs zum Verhältnis von Vorsteuerabzug und Entnahmebesteuerung vor. Von der praktischen Relevanz her noch höher einzustufen ist eine ganz frische, brisante Stellungnahme der Finanzverwaltung. Sie betrifft ebenfalls den Vorsteuerabzug. Konkret geht es um die für die tägliche Praxis höchst wichtige Frage: Wann ist bei der Berichtigung von Rechnungen ein Vorsteuerabzug möglich? Erst im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung? Oder rückwirkend auf den Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung der Rechnung? Für betro...