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EuGH  - C-600/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AEUV Art 63

Rechtsfrage

Es wird beantragt, feststellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 63 AEUV sowie aus Artikel 40 EWR-Vertrag verstoßen hat, indem sie Rechtsvorschriften beibehalten hat, nach denen Dividenden, die an beschränkt steuerpflichtige Pensionsfonds gezahlt werden sowie Zinsen, die an solche Pensionsfonds und an beschränkt steuerpflichtige Pensionskassen gezahlt werden, steuerlich ungünstiger behandelt werden als Dividenden bzw. Zinsen, die an unbeschränkt steuerpflichtige Pensionskassen bzw. unbeschränkt steuerpflichtige Pensionsfonds gezahlt werden.

Beschränkte Steuerpflicht; Dividende; Pensionsfonds; Pensionskasse; Zinsen

Fundstelle(n):
CAAAD-81227

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