BMF - IV D 2 -S 7410/07/10016 BStBl 2011 I S. 307

Umsatzsteuer; Anwendung der Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Abschnitt 24.6 UStAE)

Bezug:

Abschnitt 24.6 Abs. 1 UStAE regelt, dass bestimmte der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze aus Vereinfachungsgründen in den Anwendungsbereich der Durchschnittssatz-besteuerung einbezogen werden können. Voraussetzung ist insbesondere, dass diese Umsätze im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 4 000 € betragen (Abschnitt 24.6 Abs. 2 Nr. 1 UStAE). Ob diese Umsatzgrenze eingehalten wurde, ist endgültig erst mit Ablauf des Kalenderjahres erkennbar. Bereits im Laufe des Jahres ist aber bei der Versteuerung der entsprechenden Umsätze und der Rechnungserteilung über die Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung zu entscheiden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist daher die Umsatzgrenze des Abschnitts 24.6 Abs. 2 Nr. 1 UStAE im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung rückwirkender Rechnungsberichtigungen im Wege einer Vorausschau zu Beginn des Kalenderjahres zu prüfen.

Dementsprechend wird Abschnitt 24.6 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das (2011/0276710) – geändert worden ist, wie folgt gefasst:

  1. „Die in Absatz 1 genannten Umsätze betragen voraussichtlich insgesamt nicht mehr als 4 000 € im laufenden Kalenderjahr.”

Dieses Schreiben ist auf nach dem ausgeführte Umsätze anzuwenden.

BMF v. - IV D 2 -S 7410/07/10016


Fundstelle(n):
BStBl 2011 I Seite 307
BB 2011 S. 1045 Nr. 17
DStR 2011 S. 726 Nr. 15
DStZ 2011 S. 10 Nr. 15
StB 2011 S. 143 Nr. 5
UR 2011 S. 399 Nr. 10
UVR 2011 S. 195 Nr. 7
SAAAD-81064