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FG Münster Urteil v. - 12 K 656/08 F

Gesetze: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 1

Betriebsausgaben: Inanspruchnahme aus Bürgschaft, Anteile an Kapitalgesellschaft

Leitsatz

1) Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft sind Betriebsausgaben, wenn die Bürgschaft der Absicherung einer wesentlichen Geschäftsbeziehung zu einer Kapitalgesellschaft dient, deren Anteile dem notwendigen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.

2) Zu den Voraussetzungen, unter denen Anteile an einer GmbH, die im Bereich des Bauträgergeschäfts tätig ist, zum notwendigen Betriebsvermögen einer einzelunternehmerischen Maklertätigkeit rechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1200 Nr. 19
BBK-KN Nr. 125/2011 (GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen)
StBW 2011 S. 433 Nr. 10
DAAAD-81030

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